ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Schriftformverzicht. Die Railparty Rheinland GmbH  – folgend RPR – ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.

Leistungen

Die RPR bietet Tickets für eigene, als auch für Fremdveranstaltungen an sowie weitere Leistungen gem. Ausschreibung/Angebot an. Soweit die RPR nur Leistungen Dritter vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen. Die Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und Änderungen gegenüber Abbildungen und Beschreibungen sind möglich. Die jeweilige Produkt- oder Leistungsbeschreibung verliert mit Erscheinen einer Neuauflage ihre Gültigkeit.

Abschluss eines Vertrags

Mit der Bestellung bietet der Besteller der RPR den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Bestellung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch erfolgen und beinhaltet die Anerkennung der Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen. Sofern die Bestellung für mehrere Personen ausgeübt wird, gilt die Anerkennung auch für diese. Der Vertrag kommt erst mit der Rückbestätigung der RPR zustande. Diese erfolgt schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch, spätestens jedoch mit der Zusendung oder Übergabe der bestellten Ware/Reiseunterlagen. Sofern die RPR Eingangsbestätigungen zu Buchungen verschickt, stellen diese noch keine Annahme des Buchungsauftrags dar. Die RPR behält sich vor, den Abschluss eines Vertrags aus Gründen, die in der Person des Bestellers liegen, ohne Begründung abzulehnen.

Lieferung und Zahlung

Die RPR liefert ihre Leistung gegen Vorkasse. Mindestbestellmengen gibt es nur, wenn dies in der Produkt-/Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist. Der RPR bleibt es vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine bessere Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Besteller gewünschte Sonderversendungsformen werden mit aufwandsbezogenem Zuschlag berechnet. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch RPR auf den Besteller über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der RPR, auch bei Vorablieferung und Ratenzahlung. Die RPR behält sich vor, Leistungen zu verweigern und Verträge fristlos zu kündigen, wenn die vollständige Bezahlung nicht fristgerecht eingeht, auch wenn vorab möglicherweise bereits Ware oder Reiseunterlagen durch die RPR verschickt wurden. In diesem Fall kann die RPR Schadensersatzansprüche geltend machen.

Lieferzeiten

Reiseunterlagen und sonstige (Ticket-) Dokumente werden ca. 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin verschickt. Hat der Besteller diese bis sieben Tage vor dem Termin nicht erhalten, informiert er die RPR – oder im Falle einer Buchung über Vermittler diese – umgehend. Sollte ein Versand von Dokumenten nicht rechtzeitig möglich sein, bemüht sich die RPR um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der RPR nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen Dritter, so können sowohl die RPR als auch der Besteller vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der RPR vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Räumlichkeiten und Verkehrsmittel

Die RPR ist bemüht, für eigene Veranstaltungen die Räumlichkeiten und Verkehrsmittel im Rahmen ihrer Ankündigung zu nutzen oder einzusetzen. Stehen angekündigte Räumlichkeiten oder Verkehrsmittel kurzfristig nicht mehr zur Verfügung, bemüht sich die RPR um Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Preis- und Leistungsänderungen

Die RPR behält sich vor, eine Änderung der Leistungs- und Preisausschreibung vorzunehmen, über die der Besteller vor der Buchung bzw. der Bestätigung durch die RPR informiert wird. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der RPR wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen.

Rücktritt oder Umbuchung durch Besteller

Der Besteller kann vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten oder seine Bestellung widerrufen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der RPR. Die Rücktrittserklärung sollte in seinem Interesse schriftlich erfolgen. Die RPR hat bei Rücktritt Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt bei Veranstaltungen pro Person bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Preises, 89. – 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn 35 % des Preises, 59. – 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Preises, 29. – 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Preises, 14. – 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Preises, danach oder bei Nichtantritt 100 % des Preises. Soweit die RPR Leistungen Dritter vermittelt, gelten deren Stornobedingungen. Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter können nicht storniert werden.

Rücktritt oder Kündigung durch die RPR

Die RPR kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn bei Veranstaltungen trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten seitens der RPR das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung von Veranstaltungen entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde oder Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht werden. Die RPR kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn durch Konkurs eines Leistungsträgers die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil ein Zurverfügungstellen von Ersatzleistungen für RPR ein Überschreiten der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde oder wenn die Durchführung von Veranstaltungen infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder belastet wird. In diesem Fall verpflichtet sich die RPR, den Besteller unverzüglich zu informieren und ihm eine Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Besteller erhält den eingezahlten Betrag unverzüglich zurück. Besucher, die die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören, können jederzeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Gewährleistung und Haftung

Die RPR haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung für eine gewissenhafte Vorbereitung von Veranstaltungen, die Richtigkeit der durch die RPR ausgeschriebenen Beschreibung der Veranstaltungen sowie das ordnungsgemäße Erbringen der vereinbarten Leistungen. Die RPR garantiert nicht für die Pünktlichkeit von Reisen. Für Gepäckstücke ist der Veranstaltungsbesucher selbst verantwortlich. Bei Eintreffen der Ware/Reiseunterlagen hat der Besteller diese unverzüglich auf Richtigkeit, Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei der RPR gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muss der reklamierte Artikel zusammen mit einer Kopie der Rechnung/Quittung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Die RPR hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.

Fremdleistungen

Die RPR haftet nicht im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden und in der Ausschreibung als solche gekennzeichnet werden.

Mitwirkungspflicht

Der Veranstaltungsbesucher ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Veranstaltungsbesucher ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Veranstaltungsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Veranstaltungsbesucher schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Der Besteller ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die RPR darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jüchen.